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Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen (Berufsangehörige) sind Personen, die als solche öffentlich bestellt sind. Die Bestellung setzt den Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung im Zulassungs- und Prüfungsverfahren voraus. Wirtschaftsprüfer haben die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere die Prüfung von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen. Wirtschaftsprüfer sind befugt, ihre Auftraggeber in steuerlichen Angelegenheiten zu beraten und zu vertreten. Außerdem dürfen sie als Sachverständige auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Betriebsführung auftreten. Sie sind zur treuhänderischen Verwaltung von Vermögen berechtigt. [Dienstleistungen Wirtschaftsprüfung]
Steuerberater und Steuerberaterinnen sind zur Hilfestellung in Steuersachen befugt. Als Steuerberater darf nur bestellt werden, wer die Prüfung als Steuerberater bestanden hat. Steuerberater haben die Aufgabe, im Rahmen ihres Auftrages, ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten. Dazu gehören auch Hilfeleistungen bei der Erfüllung von Buchführungspflichten sowie die Hilfestellung in Steuerstrafsachen. [Dienstleistungen Steuerberatung]
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